25 - Streit um Durchgang bei Haus Nr. 51
In den Jahren um 1910 wurde zwischen der Besitzerin von Nr. 51
Frau Langer (Mutterle) einerseits und der Gemeinde Zohsee
unter Gemeindevorsteher Richter andererseits ein
Gerichtsprozeß geführt, der bis zum Kreisgericht in Chrudim
vorgetragen wurde. Ein Feldweg, beginnend oberhalb des Gasthauses
Janisch, führte über den Besitz Nr. 51 zur Landskroner Straße
auf dem wohl ein Fußweg, aber kein öffentliches Fahrrecht
bestand. Fußgänger, besonders Fabriksarbeiter von Lußdorf
kommend, hatten diesen Gehsteig benützt. Die Fußgänger mußten
über ein in den Boden gerammtes Holzgestell steigen, Stiegel
genannt. Im Lauf der Jahre war der Stiegel abgefault und
umgefallen und die Besitzerin hatte diesen nicht mehr erneuert.
Ungefragt hatten nun die Nachbarn mit ihrem Fuhrwerk den Weg
mitbenutzt. Nun wollte der Gemeinderat zugunsten der Anrainer
das öffentliche Fahrrecht erzwingen und selbst die
verhandelnden Gerichtsherren bestätigten, sie selbst seien noch als
Studenten darübergestiegen. Damit wurde auch von diesen Herrn
bewiesen, daß eine Verjährung noch nicht eingetreten sein
konnte. Nach mehrjähriger Prozeßdauer hatte die Gemeinde
verloren, doch der nachfolgende Besitzer Johann Heger gab dann
den Weg frei. Anstatt des Steges über den Zohseebach beim
Gasthaus Janisch wurde eine Holzbrücke gelegt.
zurück |
Übersicht
| weiter