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25 - Streit um Durchgang bei Haus Nr. 51

In den Jahren um 1910 wurde zwischen der Besitzerin von Nr. 51 Frau Langer (Mutterle) einerseits und der Gemeinde Zohsee unter Gemeindevorsteher Richter andererseits ein Gerichtsprozeß geführt, der bis zum Kreisgericht in Chrudim vorgetragen wurde. Ein Feldweg, beginnend oberhalb des Gasthauses Janisch, führte über den Besitz Nr. 51 zur Landskroner Straße auf dem wohl ein Fußweg, aber kein öffentliches Fahrrecht bestand. Fußgänger, besonders Fabriksarbeiter von Lußdorf kommend, hatten diesen Gehsteig benützt. Die Fußgänger mußten über ein in den Boden gerammtes Holzgestell steigen, Stiegel genannt. Im Lauf der Jahre war der Stiegel abgefault und umgefallen und die Besitzerin hatte diesen nicht mehr erneuert. Ungefragt hatten nun die Nachbarn mit ihrem Fuhrwerk den Weg mitbenutzt. Nun wollte der Gemeinderat zugunsten der Anrainer das öffentliche Fahrrecht erzwingen und selbst die verhandelnden Gerichtsherren bestätigten, sie selbst seien noch als Studenten darübergestiegen. Damit wurde auch von diesen Herrn bewiesen, daß eine Verjährung noch nicht eingetreten sein konnte. Nach mehrjähriger Prozeßdauer hatte die Gemeinde verloren, doch der nachfolgende Besitzer Johann Heger gab dann den Weg frei. Anstatt des Steges über den Zohseebach beim Gasthaus Janisch wurde eine Holzbrücke gelegt.

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