Ortskartei von Zohsee
Durch die Ortskartei wird eine Liste der Bewohner von Zohsee, derer Ehepartner und Nachkommen geführt. Diese Liste wurde nach der Vertreibung von Dagobert Müller eingerichtet und in den 1990er Jahren von Josef Witschital weitergeführt. Seit der elektronischen Erfassung der Karteikarten im Jahr 2006 liegen diese nun auch online vor, allerdings nur mit beschränktem Zugriff nach Zuteilung einer Nutzerkennung. Bei der elektronischen Erfassung wurde die Strukturierung der Daten nach den ursprünglichen Vorgaben von Dagobert Müller eingehalten, jedoch zusätzlich Verknüpfungen zwischen den einzelnen Datensätzen eingefügt, sodaß heute auch die Stammbäume der Nachfahren der Bewohner von Zohsee nachgebildet werden können.
Die Ortskartei
- Online-Zugang
Hier finden Sie die Anleitung und den Link zum Zugang - aktuelle Statistik zur Ortskartei
Anzahl erfaßter Personen, Nachnamen, Vornamen, Geburtsorte - Änderungsmitteilungen
z.B. bei Änderung der Anschrift, Eheschließungen, Geburten und Todesfällen - Zugangskennung anfordern
für Bewohner von Zohsee und deren Nachfahren
Informationen zur Erfassung
was wird erfaßt?
- Haus-Nummer
- Personenschlüssel als Kennung
- Geschlecht (m/w)
- Nachname, Vorname, Geburtsname
- Titel, Beruf
- verheiratet mit (Verknüpfung mit Personenschlüssel)
- Eltern (Verknüpfung mit Personenschlüssel)
- Geschwister (Verknüpfung mit Personenschlüssel)
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Sterbedatum, Sterbeort, Friedhof, Todesursache
- (letzte) Anschrift
- Telefonnummer
- Datum und Ort der Eheschliessung
- Bemerkungen
wer wird erfaßt?
- Bewohner von Zohsee zum 10.10.1938 bzw. zum 08.05.1945
- deren Ehegatten
- deren Nachfahren und wiederum deren Ehegatten
- sowohl deutsche als auch tschechische Bewohner, sofern die Häuser durch Vererbung oder Kauf vom Eigentümer erworben wurden
- eine Erfassung erfolgt jedoch nur auf freiwilliger Basis und nach Mitteilung durch Bewohner oder Nachfahren
wer wird nicht erfaßt?
- Tschechische oder andere Bewohner, die Häuser nach Kriegsende durch Enteignung, Vertreibung oder Mord erworben haben (Benes-Dekrete) sowie deren Nachfahren
wer erhält Zugang zur Ortskartei?
- alle diejenigen, die selbst in der Kartei erfaßt sind, erhalten Zugang zu den Daten der sie betreffenden Häuser