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11 - Aufhebung der Robot

Im Revolutionsjahr 1848 wurde durch einen Antrag des Abgeordneten Hans Kudlich aus Lobenstein bei Jägerndorf die Aufhebung der Robot durch Gesetz beschlossen bzw. erzwungen. Die grundbücherliche Durchführung der Robotablösung erfolgte am 20. August 1851 und ist für den Hof Nr. 75 folgend eingetragen: "Ürberiallastenablösungskapital 337 Gulden und 20 Kreuzer, Sicherstellung für die Kaiser-Königliche Grundentlastungskassa und am 15. August 1853 für Löschung der Pfandgiebigkeiten Ablösungskapital von 5 Gulden 35 Kreuzer".

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