11 - Aufhebung der Robot
Im Revolutionsjahr 1848 wurde durch einen Antrag des
Abgeordneten Hans Kudlich aus Lobenstein bei Jägerndorf die Aufhebung
der Robot durch Gesetz beschlossen bzw. erzwungen.
Die grundbücherliche Durchführung der Robotablösung erfolgte
am 20. August 1851 und ist für den Hof Nr. 75 folgend
eingetragen: "Ürberiallastenablösungskapital 337 Gulden und 20
Kreuzer, Sicherstellung für die Kaiser-Königliche
Grundentlastungskassa und am 15. August 1853 für Löschung der
Pfandgiebigkeiten Ablösungskapital von 5 Gulden 35 Kreuzer".
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