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12 - Einführung der Steuern und Bildung von Wahlkörpern

Nach der Aufhebung der Robot wurde die Pflicht zur Zahlung von Abgaben an Gemeinde, Bezirk (Kreis), Land und Reich eingeführt. Grundherrschaft und Erbrichter verloren die bisher innegehabten Vorrechte. Die Gemeindeverwaltung wurde nun von den steuerpflichtigen Einwohnern gewählt. Die Besitzlosen hatten kein Wahlrecht. Es wurden drei Wahlkörper gebildet: Die 12 größten Steuerträger gehörten dem ersten Wahlkörper an, die nächsten zwölf dem zweiten und der Rest der kleinen Steuerzahler bildete den dritten Wahlkörper. Jeder Wahlkörper wählte vier Ausschußmitglieder. Der insgesamt aus zwölf Mitgliedern bestehende Gemeindeausschuß wählte aus seiner Mitte den Gemeindevorsteher und drei Gemeinderäte, die aber von der Aufsichtsbehörde bestätigt werden mußten.

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