Startseite
weiterblättern

02 - Grenzen und Flure

Zohsee grenzt im Westen an Landskron (Kapellenflur), im Süden an den Landskroner Anger und Spittelflur, sowie an die Gemeinde Lußdorf in Mähren (Lußdorfer Flur), im Osten an den der Stadt Landskron gehörenden Bürgerwald (Waldflur) und im Norden an die Gemeinde Olbersdorf.
Die Kapellenflur ist nach der noch stehenden Dreifaltigkeitskapelle benannt. Die Bleichflur erhielt ihren Namen, weil auf den Feldern dieser Flur, die zur Leinwandfabrik gehörten, die Leinwand gebleicht wurde. Die Spittelflur ist nach der Spittelmühle und den Spittelfeldern benannt. Fast will es scheinen, als ob diese Flur aus dem Katastralgebiet der Gemeinde Zohsee herausgeschnitten worden wäre. Aus dem "Landskroner Gemeindenbuche" ist zu entnehmen, daß Landskron im Jahre 1631 den "Spittelhof" mit Feldwirtschaft zum Spitale St. Maria Magdalena gekauft hatte. Die Lußdorfer Flur ergibt sich mit dem Grenzweg durch das Angrenzen an die damals mährische Gemeinde Lußdorf. Der Name "Waldflur" wird durch die Wälder auf den aufsteigenden Höhen und Bergen erklärt.

zurück | Übersicht | weiter